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   VGH Bayern, 30.10.1990 - 6 B 89.03775   

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https://dejure.org/1990,20888
VGH Bayern, 30.10.1990 - 6 B 89.03775 (https://dejure.org/1990,20888)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.10.1990 - 6 B 89.03775 (https://dejure.org/1990,20888)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - 6 B 89.03775 (https://dejure.org/1990,20888)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Dass die Ausbaubeitragssatzung keine Bestimmung über Vorauszahlungen enthält, ist unschädlich; denn die Befugnis zur Erhebung einer Vorauszahlung ergibt sich unmittelbar aus Art. 5 Abs. 5 Satz 1 KAG (BayVGH, U.v. 30.10.1990 - 6 B 89.03775; U.v. 11.5.1998 - 23 B 96.4009 - juris ).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2536

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Dass die Ausbaubeitragssatzung keine Bestimmung über Vorauszahlungen enthält, ist unschädlich; denn die Befugnis zur Erhebung einer Vorauszahlung ergibt sich unmittelbar aus Art. 5 Abs. 5 Satz 1 KAG (BayVGH, U.v. 30.10.1990 - 6 B 89.03775; U.v. 11.5.1998 - 23 B 96.4009 - juris ).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Dass die Ausbaubeitragssatzung keine Bestimmung über Vorauszahlungen enthält, ist unschädlich; denn die Befugnis zur Erhebung einer Vorauszahlung ergibt sich unmittelbar aus Art. 5 Abs. 5 Satz 1 KAG (BayVGH, U.v. 30.10.1990 - 6 B 89.03775; U.v. 11.5.1998 - 23 B 96.4009 - juris ).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Dass die Ausbaubeitragssatzung keine Bestimmung über Vorauszahlungen enthält, ist unschädlich; denn die Befugnis zur Erhebung einer Vorauszahlung ergibt sich unmittelbar aus Art. 5 Abs. 5 Satz 1 KAG (BayVGH, U.v. 30.10.1990 - 6 B 89.03775; U.v. 11.5.1998 - 23 B 96.4009 - juris ).
  • VG Ansbach, 04.04.2012 - AN 3 K 11.01598

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erneuerung, Verbesserung

    Dass die Ausbaubeitragssatzung keine Bestimmung über Vorauszahlungen enthält ist unschädlich, denn die Befugnis zur Erhebung einer Vorauszahlung ergibt sich unmittelbar aus Art. 5 Abs. 5 Satz 1 KAG (BayVGH vom 30.10.1990, 6 B 89.03775).
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